Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Sie können daher ihre Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Das Honorar für die ärztliche Behandlung wird vorerst vom Patienten beglichen, der dann die Honorarnote bei seiner Versicherung einreichen kann. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der jeweiligen Sozialversicherung. Grundsätzlich besteht Anspruch auf 80 % des Betrages, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhält (entspricht nicht 80% des Wahlarzthonorars!).

Die Kosten für sportärztliche Leistungen sind Privatleistungen und werden von der Krankenkasse nicht refundiert. Ich informiere Sie gerne über meine Tarife.